Physiotherapie Veränderungen

Was ändert sich 2022 für Physiotherapeuten?

Seit dem 01.08.2021 gilt der neue Bundesrahmenvertrag für Physiotherapie. Physiotherapeuten mussten diesen Vertrag innerhalb von sechs Monaten nach seinem Inkrafttreten (also bis zum 31.01.2022) schriftlich bestätigen. Dadurch wird gewährleistet, dass sie ihre Leistungen für die Patienten weiterhin über gesetzliche Krankenkassen in Rechnungen stellen können. Der Rahmenvertrag sichert die Kassenzulassung von Physiotherapie Praxen. Wer die Anerkennung bis zu dieser Frist jedoch nicht vollzieht, kann seine Kassenzulassung verlieren. Die Zustimmung kann analog per Post oder Fax sowie digital per E-Mail oder über da Zulassungsportal der zuständigen AERGE erfolgen. Über die AERGEn  (<<Link: www.zulassung-heilmittel.de/>>) können sich Physios auch Infos zu den Verträgen nach § 125 Abs. 1 SGB V, gemeinsamen Rahmenempfehlungen sowie der Heilmittel-Richtlinie einholen.

Was ist der Bundesrahmenvertrag?

Der Bundesrahmenvertrag ist bundesweit gültig, wurde durch den GKV-Spitzenverband veröffentlicht und richtet sich an sogenannte Heilmittelerbringer. Neben Physiotherapeuten müssen auch andere Heilmittelbringer aus den Bereichen Ergotherapie, Ernährungstherapie, Podologie, Sprechtherapie oder Heilpraktiker diesen Rahmenvertrag unterschreiben. Der Vertrag beläuft sich auf § 125 Abs. 1 SGB V und regelt die Versorgung mit der Therapieform Physiotherapie. Er gibt Auskunft über die Leistungsversorgung sowie deren Vergütung mithilfe einer allgemeingültige Preisleiste, welche die aktuellen Bundeshöchstpreise sowie Zahlbeiträge beinhaltet. Vertragspartner sind neben den gesetzlichen Krankenkassen u.a. auch der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK) sowie der VDB-Physiotherapieverband.

Der Bundesrahmenvertrag besteht aus mehreren Bestandteilen bzw. Anlagen:
 

  • Der Vertrag selbst
  • Anlage 1: Leistungen
  • Anlage 2: Vergütungsbeschreibung
  • Anlage 3a: Notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung zur Abrechnung „Ärzte“
  • Anlage 3b: Notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung zur Abrechnung „Zahnärzte“
  • Anlage 4: Fortbildungen
  • Anlage 5: Zulassungsvoraussetzungen
  • Anlage 6: Anerkenntniserklärung
  • Anlage 7: Weiterbildung

Verträge für Heilmittelerbringer Hier geht's zur neuen Preisliste

Welche konkreten Veränderungen bringt der neue Rahmenvertrag?

Das Besondere am Physiotherapie Bundesrahmenvertrag 2021 ist, dass er erstmals alle anderen Kassenverträge ablöst. Dadurch können die Physiotherapeuten ihre Leistungen und Preise bundeseinheitlich und übersichtlich, aber nicht weniger bürokratisch regeln. Sondervereinbarungen zu kurortspezifischen Heilmitteln sind jedoch weiterhin gültig. Eine weitere Ausnahme gibt es für Kliniken, Krankenhäuser und Rehaeinrichtungen, denn für diese ist der neue Vertrag auch ohne explizite Bestätigung gültig.

Der neue Vertrag revolutioniert vor allem die Bestätigung der Leistungen sowie die einzuhaltenden Fristen für den Behandlungsbeginn.

  • Wichtigste Änderungen bei der Leistungsbestätigung: Den Versicherte muss die Leistung und seine Behandlungszeit am Behandlungsdatum selbst bestätigen, Versicherte unter 10 Jahren benötigen muss eine vertretende Betreuungsperson unterzeichnen und die Unterschrift durch einen solchen gesetzlichen Vertreter muss durch einen zusätzlichen Hinweis auf der Verordnung gekennzeichnet werden. Außerdem sind für die standardisierte Heilmittelkombination Abkürzungen nicht mehr ausreichend, sondern die Maßnahmen müssen ausgeführt werden.
  • Wichtigste Änderungen bei den Behandlungsfristen: Die physiotherapeutische Behandlung muss  nach der Verordnung innerhalb von 28 Tagen aufgenommen werden, bei einem dringlichen Verordnungsbedarf sogar schon 14 Tage nach Rezeptausstellung und auch die Korrektur der Dringlichkeit darf einen Zeitraum von zwei Wochen nicht überschreiten. Beim Entlassmanagement muss die Physiotherapie spätestens 7 Tage nach der Entlassung des Patienten beginnen.

Schon gewusst?

Yoga eignet sich hervorragend dazu, Ihre Beweglichkeit zu steigern und Rückenschmerzen zu bekämpfen und auch vorzubeugen.